...Darauf, dass der Kläger seine Kanzlei nach Erlass des angefochtenen Bescheides und nach Zustellung der Klage im vorliegenden anwaltlichen Verwaltungsstreitverfahren, nämlich am 10. Juli 2017, in den Bezirk der Rechtsanwaltskammer K. verlegt hat, kommt es nicht an. Die Rechtsanwaltskammer K. braucht dem Verfahren nicht gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 3 Abs. 3 VwVfG zuzustimmen....