...In diesem Verfahren sei der ehemalige Geschäftspartner des Klägers, D, als Zeuge vernommen worden, der die Gelegenheit genutzt habe, sich ausgiebig über den Kläger, mit dem er im Streit liege, auszulassen. Die wesentlichen Aussagen des Zeugen seien unwahr gewesen und ins Blaue gegangen. Das FG habe jedoch dessen Bekundungen als wahr angenommen und die Klage abgewiesen. Tatsächlich habe D gelogen....