...Die Beschwerde unterlässt es bereits, dem Senatsurteil und dem angegriffenen Beschluss abstrakte Rechtssätze zu entnehmen, die zueinander in Widerspruch stehen. Ihre Kritik beschränkt sich auf den Vorwurf, das Oberverwaltungsgericht habe Prüfungen unterlassen, die der Senat bei Anwendung des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO gefordert habe. Dies ist keine Divergenz....