...Der Differenzbetrag in Höhe von 1.454,18 DM (= 743,51 €) war gemäß § 261 der Abgabenordnung (AO) vom FA verwaltungsintern niedergeschlagen worden, da eine Vollstreckung in das Vermögen des Vergütungsschuldners seinerzeit keinen Erfolg versprach. 3 Seinem anschließenden Freistellungsbescheid hatte das BfF eine Erstattungsmitteilung mit einem Erstattungsbetrag von 8.282,22 DM beigefügt: Nur diejenigen...