...Disziplinarverfahren die im Strafbefehl zusammengefassten Feststellungen ohne nochmalige eigene Prüfung zugrunde gelegt und von einer Beweisaufnahme, insbesondere durch die Vernehmung des Fahrers und des Beifahrers zum Verhalten des Beklagten anlässlich des Vorfalls vom Juli 2009, abgesehen hat. 6 Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 ThürDG sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren...