...Einige Autoren sind der Ansicht, nur die Verfahrensbeteiligten im engeren Sinne könnten unter den Beteiligtenbegriff subsumiert werden, im Strafverfahren also der Angeklagte, sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft (Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 174 Rn. 3, 7; KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 174 GVG Rn. 2)....