...Entscheidung zugrunde legt und diese Entscheidung rechtskräftig wird, die ursprünglichen Feststellungen für das Disziplinarverfahren bindend bleiben. 7 Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht, weil die damit der Sache nach aufgeworfene Frage der Bindung des Disziplinargerichts an tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren...