Bundesgerichtshof

Entscheidungsdatum: 31.08.2016


BGH 31.08.2016 - 2 StR 27/16

Strafverfahren: Wiedereinsetzung von Amts wegen


Gericht:
Bundesgerichtshof
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsdatum:
31.08.2016
Aktenzeichen:
2 StR 27/16
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:310816B2STR27.16.0
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend LG Aachen, 19. Juni 2015, Az: 95 KLs 9/14
Zitierte Gesetze

Tenor

Der Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird als unbegründet verworfen.

Gründe

1

Das Landgericht hat den Angeklagten am 19. Juni 2015 wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen. Durch Beschluss vom 2. November 2015 hat es seine rechtzeitig eingelegte Revision gemäß § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen, weil weder der Angeklagte zu Protokoll der Geschäftsstelle noch sein Verteidiger einen Revisionsantrag gestellt oder die Revision begründet haben. Gegen diesen am 16. November 2015 zugestellten Beschluss hat ein für den Wahlverteidiger des Angeklagten tätiger Vertreter mit Schriftsatz vom 17. November 2015 Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 346 Abs. 2 StPO gestellt und die Revision mit der allgemeinen Sachrüge begründet. Zugleich hat er Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist beantragt, diesen Antrag jedoch mit weiterem Schriftsatz vom 20. November 2015 wieder zurückgenommen.

2

Der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts ist zulässig, aber unbegründet. Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 StPO) ohne oder gegen den Willen des eine Frist Versäumenden ist nicht möglich (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Satz 3 Voraussetzungen 1). Damit bleibt es dabei, dass die Revisionsbegründungsfrist versäumt und die Revision vom Tatrichter zu Recht als unzulässig verworfen worden ist.

Fischer                        Appl                      Eschelbach

                  Zeng                       Bartel