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GERICHT
JAHR
Die Revision des Angeklagten F. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12. März 2012 wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die fehlerhafte Einbeziehung von Strafen aus mehreren, untereinander nicht gesamtstraffähigen Vorverurteilungen beschwert den Angeklagten nicht. Basdorf Raum Dölp König Bellay
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 462/12
1. Bei Körperverletzungen im Rahmen von tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen ist bei der für die Anwendung von § 228 StGB vorzunehmenden Bewertung der Gefährlichkeit der Körperverletzungshandlungen die mit derartigen Tätlichkeiten typischerweise verbundene Eskalationsgefahr zu berücksichtigen. 2. Fehlen bei solchen Auseinandersetzungen das Gefährlichkeitspotential begrenzende Absprachen und effektive Sicherungen für deren Einhaltung, verstoßen die in deren Verlauf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 585/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 29. Oktober 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 24/13
1. Für die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt, und nicht das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, aus dem der Angeklagte verurteilt wurde. 2. Zum Ermessen nach § 111i Abs. 2 StPO und zur Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge für die Beanstandung der Nichtanwendung dieser Vorschrift.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 306/12
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kempten vom 18. Januar 2012 werden verworfen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die den Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen. Die Nebenklägerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels. Die im Revisionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen tragen die Staatskasse zu drei Vierteln und die Nebenklägerin zu einem Viertel....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 320/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 9. August 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 620/12
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts München I vom 7. Mai 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 465/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 13. Januar 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO unter Aufrechterhaltung der Feststellungen – mit Ausnahme derjenigen zum Liquiditätsstatus, zur Existenzgefährdung der A. GmbH und zum Vermögensnachteil sowie insgesamt zum Fall II.5 der Urteilsgründe – aufgehoben, soweit a) die Angeklagte B. M. verurteilt worden ist, b) der Angeklagte H. M. hinsichtlich der Fälle II.1 bis 10 der Urteilsgründe verurteilt ist, und im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 427/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 2. August 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben a) im Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in vier Fällen mit den zugehörigen Feststellungen, b) unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zur Person und zur Schuldfähigkeit des Angeklagten im gesamten Strafausspruch. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 613/12
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 16. August 2011 a) mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist, b) im Tenor dahin klargestellt, dass die Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 275/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 21. September 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 557/12
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 21. Dezember 2011 wird als unzulässig verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten. 2. Über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die im vorgenannten Urteil getroffene Entscheidung zur Entschädigung des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 246/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. März 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Anstiftung zum versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist, sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe und über die Entschädigung des Verletzten. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 556/12
1. Auf die Revision des Angeklagten G. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juni 2012, soweit es den Angeklagten betrifft, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten G. sowie die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 524/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 18. September 2012 im Ausspruch über den Feststellungsantrag des Adhäsionsklägers M. dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz der künftigen materiellen Schäden nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 553/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 25. April 2012, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, b) soweit die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist, sowie c) im Adhäsionsausspruch. Von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge wird abgesehen. Die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 468/12
1. Die Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht setzt voraus, dass die Weisung eindeutig und so fest umrissen ist, wie dies vom Tatbestand einer Strafnorm zu verlangen ist. 2. Diesen Anforderungen genügen die Weisung, keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren aufzunehmen, sowie das Verbot, sich an Orten wie Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schulen u.a. aufzuhalten, an denen sich üblicherweise Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren befinden. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 486/12
1. Die Erinnerungen der Nebenkläger D. und R. S. , B. , Z. und M. gegen den Kostensatz vom 23. Oktober 2012 werden als unbegründet verworfen. 2. Die Verfahren über die Erinnerungen sind gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 408/12
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 12. Juni 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Der Senat weist darauf hin, dass das im Ablehnungsbeschluss zutreffend beanstandete Fehlen der Konnexität nicht zur „Unzulässigkeit“ des Beweisantrags führt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 506/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 9. Mai 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben: a) in den Fällen 89 und 90 der Urteilsgründe insgesamt, b) in den Fällen 21 bis 39, 45 bis 80 und 82 bis 88 der Urteilsgründe im Ausspruch über die jeweilige Einzelstrafe (die Numerierung der Fälle folgt jeweils der Numerierung der Anklageschrift), c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Aufrechterhalten bleiben die Feststellungen zu den auf UA S. 12 bis UA S....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 577/12