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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Zur tatgerichtlichen Klärung, ob bei Betrug die einzelnen Vermögensverfügungen jeweils durch den Irrtum der Geschädigten veranlasst waren, wenn den Angeklagten die Täuschung einer sehr großen Zahl von Personen (hier: mehr als 50.000) mit Kleinschäden (hier: jeweils unter 50 €) zur Last liegt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 263/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 2. April 2012 im Strafausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 529/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 11. Juni 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 553/12
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 13. März 2012 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 405/12
1. Auf die Revision des Angeklagten Z. wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 24. August 2012 aufgehoben a) soweit verurteilt worden sind - der Angeklagte Z. in den Fällen II. Fallakte 2, 12, 17, 22-25, 30, 32, 46, 66-72, 79-81, 83-85, 87, 94, 99, 102-110, 116, 117, 119, 123, 125, 132, 142, 143, 147, 173 der Urteilsgründe, - der Angeklagte T. in den Fällen II. Fallakte 17, 23, 24, 30, 70, 80, 81, 94, 99, 108-110 der Urteilsgründe, - der Angeklagte N. in den Fällen II. Fallakte 22-24, 32,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 499/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 9. August 2012, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall A. II. 2) der Urteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 8/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 25. April 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe, b) soweit die im Urteil des Amtsgerichts Weiden angeordnete Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis aufrechterhalten worden und c) die Bestimmung eines Maßstabes für die Anrechnung der ausländischen Freiheitsentziehung des Angeklagten unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 395/12
Die Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Nack sowie der weiteren am Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 mitwirkenden Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß, Dr. Graf und Prof. Dr. Radtke und der Richterin am Bundesgerichtshof Cirener wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Anhörungsrüge des Verurteilten vom 14. Januar 2013 gegen den Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 595/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Dezember 2011 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 224/12
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 468/12
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 15. Juni 2012 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 510/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2012 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 380/12
1. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 24. August 2012, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. 4 der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, c) im Maßregelausspruch über die Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 527/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 19. Juli 2012 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 532/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2011 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch in den Fällen III. 2-5 der Urteilsgründe, b) im Strafausspruch in den Fällen III. 1 und 6 der Urteilsgründe sowie c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und die Kompensationsentscheidung. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechts-mittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 422/12
1. Der Antrag der Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 13. März 2012 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag der Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird als unbegründet verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 320/12
Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den zum Tatvorwurf vernommenen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO ein und führt es sodann gegen Unbekannt weiter, so wird die Verfolgungsverjährung gegen den (früheren) Beschuldigten nicht nach § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB unterbrochen, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Richter nunmehr einen Sachverständigen beauftragt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 510/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 22. März 2012 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben: a) in den Fällen II 1 bis II 3 der Urteilsgründe insgesamt; b) im Fall II 4 der Urteilsgründe im Strafausspruch; c) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 459/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 13. August 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgelehnt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 513/12
Zum Computerbetrug bei Abbuchungsauftragslastschrift.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 416/12