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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 19. Juli 2012 aufgehoben: a) soweit der Angeklagte wegen besonders schwerer Brandstiftung verurteilt worden ist (Fall II.2. der Urteilsgründe) b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 578/12
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 4. Juni 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 526/12
Verfahrensrechtliche Beanstandung mangelnder Berücksichtigung einem Mitangeklagten im Rahmen von Verständigungsgesprächen erteilter Rechtsfolgenprognosen bei der Würdigung von dessen belastenden Angaben (im Anschluss an BGH, 15. Januar 2003, 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161 und BGH, 6. November 2007, 1 StR 307/07, BGHSt 52, 78).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 423/12
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei „Spielsucht“.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 597/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 21. Juni 2012, soweit es den Angeklagten S. betrifft, dahin abgeändert, dass drei Jahre der Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel zu vollziehen sind. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 492/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. August 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der vom Landgericht ihm und der Mitangeklagten S. gegenüber angeordnete Verfall entfällt (§ 349 Abs. 2 und 4 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Das Tatgericht hat die nicht revidierende Mitangeklagte wegen Steuerhinterziehung in achtzehn Fällen und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 52/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 8. Oktober 2012 mit den Feststellungen nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 39/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 6. Juli 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Adhäsionsklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 613/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Auch die vom Angeklagten am 28. März 2006 durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung begangene...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 73/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 7. November 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass a) in den beiden Fällen des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils die tateinheitliche Verurteilung wegen bewaffneter unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie b) die neben dem vorsätzlichen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfolgte tateinheitliche...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 35/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 25. April 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Rostock zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 438/12
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 2. August 2012 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 430/12
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 30. Januar 2012 werden verworfen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen. Hinsichtlich des Rechtsmittels des Angeklagten wird von der Auferlegung der im Revisionsverfahren entstandenen Kosten und Auslagen abgesehen; er hat jedoch die den Nebenklägern durch sein...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 357/12
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 2. August 2012 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 537/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landau (Pfalz) vom 10. August 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch im Fall 2 der Urteilsgründe; insoweit bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten, b) im Gesamtstrafenausspruch, c) im Ausspruch über die Adhäsionsentscheidung. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 13/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 19. Dezember 2011 im Adhäsionsausspruch aufgehoben. Von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge wird abgesehen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen werden der Staatskasse...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 206/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19. Juli 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Den ausdrücklich auf § 265 Abs. 4 StPO gestützten Aussetzungsantrag des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 517/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 27. Juli 2012 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Bedrohung verurteilt worden ist (Fall II. 2 der Urteilsgründe), b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 544/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten J. und A. wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 21. Juni 2012 mit den jeweiligen Feststellungen aufgehoben in den Fällen a) II. 3.; b) II. 4., soweit der Angeklagte A. verurteilt worden ist; c) II. 5., soweit der Angeklagte J. verurteilt worden ist; d) II. 6., insofern auch, soweit der Angeklagte O. verurteilt worden ist; sowie in den gesamten Rechtsfolgenaussprüchen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten J. sowie die Revision des Nebenklägers...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 496/12
I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14. Mai 2012 im Strafausspruch dahin geändert, dass die Einzelstrafe im Fall II.1.c. der Urteilsgründe auf sechs Monate herabgesetzt wird. II. Die weitergehende Revision wird verworfen. III. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 633/12