1. Auf die Revisionen der Angeklagten J. und A. wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 21. Juni 2012 mit den jeweiligen Feststellungen aufgehoben in den Fällen a) II. 3.; b) II. 4., soweit der Angeklagte A. verurteilt worden ist; c) II. 5., soweit der Angeklagte J. verurteilt worden ist; d) II. 6., insofern auch, soweit der Angeklagte O. verurteilt worden ist; sowie in den gesamten Rechtsfolgenaussprüchen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten J. sowie die Revision des Nebenklägers...