Gefundene Dokumente: 4.984
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 5. November 2012 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 131/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 18. September 2012 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 104/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 21. November 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 67/13
Auf die Revisionen der Angeklagten G. und B. wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 5. Januar 2012, auch soweit es die Angeklagten D. , H. , R. , Ha. , F. , Re. , Bö. , De. , Gr. und Bu. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben mit Ausnahme des Schuldspruchs bezüglich des Mitangeklagten Bu. im Fall C. der Urteilsgründe, der in diesem Fall verhängten Einzelstrafe sowie der Einziehung des Schlagrings. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 35/13
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 27. August 2012 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagte eines Betruges und der Steuerhinterziehung in vier Fällen schuldig ist, b) in den Aussprüchen über die in den Fällen II.1. und II.2. verhängten Einzelstrafen und über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 14/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 1. Juni 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 563/12
1. Auf die Revision der Angeklagten P. M. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. April 2012, soweit es sie betrifft, a) mit den zugehörigen Feststellungen in den Fällen II. 1-14, 19-23, 26-33, 35-131, 133-142, 147-160, 164-253, 255-267, 273-289, 295-303, 307-319, 322-393 und 397-472 der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe und über die Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben, b) in den Fällen II. 15-18, 24, 25, 34, 132, 143-146, 161-163, 254,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 504/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3. Dezember 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 113/13
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 8. Dezember 2011, soweit es den Angeklagten M. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der den Angeklagten M. betreffenden Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die den Angeklagten P. betreffenden Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger werden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 261/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 11. Mai 2012 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückzuverweisen. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 506/12
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 8. Februar 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 406/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30. Juli 2012 aufgehoben im Fall 2 der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe, jeweils mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 592/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 12. September 2012 aufgehoben, soweit dort festgestellt ist, "dass der Angeklagte Vermögenswerte in Höhe von mindestens 51.600,- € aus den Taten erlangt hat". Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 39/13
Das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann und die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer, Prof. Dr. Krehl, Dr. Berger und Dr. Eschelbach wird verworfen. Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 525/11
1. Auf die Revision des Angeklagten D. wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 27. August 2012, soweit es ihn betrifft und er verurteilt worden ist, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechts-mittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Auf die Revisionen der Angeklagten Do. und S. wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es sie betrifft, a) im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 19/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 26. Oktober 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die vom Tatgericht getroffenen Feststellungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 112/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 24. September 2012 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 11/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. August 2012 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen. Der Senat entnimmt der Revisionsbegründung, dass die Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt vom Revisionsangriff ausgenommen sein soll. Im Übrigen bemerkt der Senat in Ergänzung zur Antragsschrift des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 74/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 22. Oktober 2012 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall II. 14 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen II. 1 bis 13 und 15 der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 90/13
Auf die Revision des Angeklagten G. wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 2. Oktober 2012, auch soweit es den Mitangeklagten K. betrifft, hinsichtlich der Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO dahin abgeändert, dass sich der unter den Voraussetzungen des § 111i Abs. 5 StPO einem Auffangrechtserwerb unterliegende Zahlungsanspruch in Höhe von 249.000 € gegen den Angeklagten richtet, davon in Höhe von 124.500 € als Gesamtschuldner mit dem Mitangeklagten K. . Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 22/13