1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 26. September 2012 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall III.2., Tat 6, der Urteilsgründe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorbezeichnete Urteil mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben: aa) in den Fällen III.2., Taten 115a,...