1. Auf die Revisionen der Angeklagten D. und G. wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 14. September 2012, auch soweit es den Angeklagten S. betrifft, mit den zuge-hörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit diese Angeklagten wegen einer am 11. Januar 2012 begangenen versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung verurteilt wurden, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafen für die Angeklagten D. und G. , c) im Ausspruch über den Vorwegvollzug der gegen den Angeklagten D....