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GERICHT
JAHR
I. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 14. September 2012 1. mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit er sowie die Angeklagten G. und E. in den Fällen II. 19 und 21 der Urteilsgründe verurteilt worden sind, 2. in den Schuldsprüchen dahin abgeändert, dass a) in den Fällen II. 9, 12, 14 bis 17, 22 und 24 bis 29 der Urteilsgründe der Angeklagte K. jeweils der Untreue sowie die Angeklagten G. und E. jeweils der Anstiftung zur...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 96/13
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. Februar 2013 wird a) das Verfahren in den Fällen 1. bis 5. der Urteilsgründe eingestellt; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) hinsichtlich der Fälle 7. und 8. der Urteilsgründe, bb) im gesamten Strafausspruch. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 204/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 22. November 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen. 3. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund vom 23. Dezember 2011 (Az. 703 Gs – 110 Js 720/11 – 1552/11) in der Fassung des Haftfortdauerbeschlusses des Landgerichts Dortmund vom 22. November 2012...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 168/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 4. Oktober 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 100/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Oktober 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 84/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. März 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 259/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27. Juni 2012 mit Ausnahme der Entscheidung über den Adhäsionsantrag mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 139/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 28. Januar 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit festgestellt ist, dass hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 845.000 € die Ansprüche Verletzter der Anordnung des Verfalls von Wertersatz entgegenstehen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 208/13
Wenn das Tatgericht einen Sachverständigen zur Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt hinzuzieht, erwägt es die Maßregelanordnung konkret und hat deshalb ein Gutachten einzuholen. Dem vom Gericht bestellten Sachverständigen ist in diesem Fall zu ermöglichen, von ihm für erforderlich gehaltene Erkenntnisquellen – insbesondere frühere Gutachten – zu verarbeiten; dies kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, auf das Ergebnis des Gutachtens komme es nicht an...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 255/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 176/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten F. und T. wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 20. August 2012, soweit es diese Angeklagten betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 144/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten L. , S. und K. wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 13. Dezember 2012, auch soweit es die Mitangeklagten St. und Si. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 163/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 30. Januar 2013 - soweit es ihn betrifft – a) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) in den Fällen II. Tat 1 bis 4 der Urteilsgründe und bb) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe; b) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Diebstahls in zehn Fällen verurteilt ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, a) soweit sie die Fälle II....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 166/13
Ein Außenstehender unterstützt eine Vereinigung auch mit Tätigkeiten, die sich der Sache nach als Förderung des Werbens für die Vereinigung durch ein Organisationsmitglied darstellen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 13 und 14/13, AK 13/13, AK 14/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 29. November 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Zu der von der Verteidigerin mit Schriftsatz...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 149/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 21. Dezember 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist b) sowie zu Gunsten des Angeklagten im Strafausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 148/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 193/13
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. November 2012 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. 2. Über seine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über die Versagung einer Entschädigung im Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. November 2012 hat das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 278/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 3. Januar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 289/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 29. Februar 2012 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel der Angeklagten, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. Die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und die den Angeklagten hierdurch entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 532/12