Gefundene Dokumente: 4.984
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Angeklagten N. wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 20. Dezember 2012 unter Erstreckung auf die Mitangeklagte J. dahingehend abgeändert, dass a) die Angeklagte N. der gefährlichen Körperverletzung und der sexuellen Nötigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig ist, b) die Mitangeklagte J. der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, der Vergewaltigung und der sexuellen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 178/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 25. Oktober 2012 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 66/13
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 19. Dezember 2012, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 85/13
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 14. November 2011 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 296/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. September 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Schöffengericht Düsseldorf zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 127/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. November 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten. Insoweit wird die weitergehende Revision nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 104/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2012 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 139/13
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. Oktober 2012 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 37/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 11. April 2012 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln schuldig ist; b)...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 418/12
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger K. , S. und P. wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12. Juli 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 551/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. Dezember 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte M. des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in sechs Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, der Angeklagte C. des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zehn Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 135/13
1. Der Antrag des Beschuldigten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Landgerichts Münster bei dem Amtsgericht Bocholt vom 18. Dezember 2012 wird verworfen. 2. Die Revision des Beschuldigten gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unzulässig verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 86/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land-gerichts Frankfurt am Main vom 16. November 2012 mit den zugehörigen Feststellungen - mit Ausnahme derjenigen zum objektiven Tatgeschehen - aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechts-mittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 93/13
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Oktober 2012 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es sie betrifft. Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 42/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 21. August 2012 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 83/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. April 2012 aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist, b) sowie zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 610/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Dezember 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 145/13
Die Untersuchung und Entscheidung der Sache wird gemäß § 13a StPO dem Landgericht Offenburg übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 91/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Juli 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 617/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Siegen vom 11. Juli 2012 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 485/12