...Daran ändert auch der letzte Satz des Beispiels 32, der im Übrigen erst nachträglich in die Beschreibung während des Prüfungsverfahrens vor dem Europäischen Patentamt aufgenommen wurde, nichts, wonach die Beispiele 7, 12A und 12C (korrekterweise 12B) Vergleichsbeispiele seien (vgl. GKS&S1’ , Seite 46, mittlerer Absatz)....