...Jedenfalls für Erklärungen durch Beteiligte, die nicht durch einen Rechts- oder Patentanwalt vertreten sind, können zu ihrer Auslegung aber auch Umstände herangezogen werden, die außerhalb der Erklärung liegen (vgl. LG Heidelberg NJW-RR 1987,1213; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 15. Aufl., S. 336). Ein hinreichender Anhalt dafür, dass der Anmelder durch sein Schreiben vom 4....