...Selbst wenn eine Belehrung für das Inlaufsetzen der Rechtsbehelfsfrist erforderlich sein sollte, würde eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Partnerschaftsgesellschaften als vertretungsberechtigt aufführt, ohne zu erwähnen, dass dies nur dann zutrifft, wenn an der betreffenden Gesellschaft keine Patentanwälte beteiligt sind, die Rechtsfolge des § 55 Abs. 1 FGO nicht auslösen; denn sie ist nicht unvollständig...