...Allein seine (des Klägers) Überbrückungsbeihilfe belaufe sich für die Zeit von April 2013 bis Juni 2013 auf 494,53 Euro pro Monat, für die Zeit ab Juli 2013 bis März 2014 auf 615,13 Euro pro Monat und für die Zeit ab April 2014 auf 450,24 Euro. 8 Bei Nichtbestehen eines tariflichen Anspruchs stünden ihm diese Beträge als Schadensersatzanspruch zu. In der mit Schreiben vom 17....