...der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 678, Rz 11, m.w.N.). 17 bb) Ein solcher Rechtsanwendungsfehler liegt hier vor. 18 Das FG hat weder Feststellungen zum Vorliegen einer Bescheinigung einer polnischen Behörde über das Nichtbestehen...