...Allein seine (des Klägers) Überbrückungsbeihilfe belaufe sich für die Zeit von April 2013 bis November 2013 auf 632,97 Euro pro Monat, für die Zeit ab Dezember 2013 auf 575,28 Euro pro Monat und für die Zeit ab Mai 2014 auf 426,45 Euro. 8 Bei Nichtbestehen eines tariflichen Anspruchs stünden ihm diese Beträge als Schadensersatzanspruch zu. In der mit Schreiben vom 17....