....), insofern weit auszulegen, als er alle Ansprüche umfasst, bei denen das Bestehen, Nichtbestehen oder Nichtmehrbestehen eines Versicherungsverhältnisses auch nur die Rolle einer klagebegründenden Behauptung spielt (PK-VVG/Klär, 2. Aufl. § 215 Rn. 5; Klimke in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 215 Rn. 4; HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 215 Rn. 6; Wagner, VersR 2009, 1589)....