...In ihrer Gesamtheit stelle die Markenanmeldung zudem eine reine Neuschöpfung und Phantasiebezeichnung dar. Da sich die Markenstelle mit den Voreintragungen nicht auseinander gesetzt habe, müsse die Sache, soweit der Senat der Beschwerde nicht unmittelbar stattgebe, an das Patentamt zurückverwiesen werden. Zumindest sei die Rechtsbeschwerde zuzulassen....