...Wenn möglicherweise ähnliche Marken eingetragen worden seien, so sei das für die Markenstelle nicht bindend. 9 Dagegen wendet sich die Anmelderin mit der Beschwerde. 10 Sie meint, dass die angemeldete Marke das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft aufweise. Sie sei mehrdeutig und interpretationsbedürftig....