...Die angesprochenen Verkehrskreise könnten der angemeldeten Marke keinen positiven Hinweis darauf entnehmen, dass die Waren dem Trend entsprächen. Die angemeldete Marke lasse insbesondere nicht erkennen, ob das bei der Überprüfung eines Trends gefundene Ergebnis positiv sei oder nicht. Schon deshalb eigne sie sich nicht als Werbehinweis....