...Weder hat der Senat bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Begründetheit der Klage entscheidungserheblichen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen, noch es versäumt, ihn in Erwägung zu ziehen. 3 a) Der Kläger rügt, der Senat habe ihm das rechtliche Gehör dadurch versagt, dass er seinen umfangreichen Vortrag dazu, Gründe der Gesundheit rechtfertigten eine Ausnahme i.S.d. § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG...