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Urteile für Jugendstrafrecht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Senat verkennt nicht, dass der Alkoholisierung – namentlich bei einer Ahndung nach Jugendstrafrecht – nicht unbedingt maßgebliche strafmildernde Wirkung zukommen muss. Die entsprechende Gewichtung obliegt indes dem Ermessen des Tatgerichts. 9 3. Darüber hinaus liegt ein Rechtsfehler darin, dass die Jugendkammer eine Unterbringung nach § 64 StGB nicht geprüft hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 545/11
...Die Verurteilung sei nach Jugendstrafrecht erfolgt, entsprechend hätte der Beschwerdeführer mit einer Gesamtjugendstrafe von nicht mehr als fünf Jahren rechnen müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei diese Strafe um mehr als das Fünffache überschritten. Die begangenen Raubdelikte hätten sich in der Anwendung von Drohungen erschöpft....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2848/12
...Januar 2010 war und auf den damals 18 Jahre alten Angeklagten noch Jugendstrafrecht angewandt worden ist. Unter diesen Umständen schließt der Senat aus, dass sich das Versäumnis der Strafkammer durchgreifend zugunsten des Angeklagten ausgewirkt hat, zumal die zweijährige Bewährungszeit aus diesem jugendrichterlichen Urteil vom 3. Januar 2013 bei Tatbegehung in dieser Sache am 10....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 47/17
...Dass dem Gesetzgeber die Problematik bewusst ist, erweist ferner die für das Jugendstrafrecht getroffene Spezialbestimmung des § 89a Abs. 1 Satz 4 JGG, nach der die Vollstreckung eines Strafrests, der auf Grund Widerrufs seiner Aussetzung vollstreckt wird, unterbrochen werden kann, wenn ein Teil des Strafrests verbüßt ist und eine erneute Aussetzung in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 AR (VS) 40/11
...Dementsprechend kann ein Rechtsmittel gegen ein allein derartige Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts verhängendes Urteil lediglich darauf gestützt werden, dass die Schuldfrage aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen falsch beurteilt oder die verhängte Sanktion selbst rechtswidrig ist (OLG Celle, NStZ-RR 2001, 121 mwN; OLG Dresden, Beschluss vom 31....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 278/13
...Das Landgericht hat auf den Angeklagten, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, Jugendstrafrecht angewendet. Es hat ausgeführt, eine Schwere der Schuld, welche die Verhängung einer Jugendstrafe gebieten könnte, sei nicht festzustellen. Dem Unrechtsgehalt der Tat komme nur mittelbar Bedeutung zu. Maßgeblich seien jugendspezifische Kriterien....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 150/18
...Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass das später unter Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeurteilte Tötungsverbrechen im Vergleich zu dem milde sanktionierten Diebstählen hier das Schwergewicht im Sinne das entsprechend anzuwendenden § 32 Satz 1 JGG bildet (vgl. BGHR JGG § 32 Gesamtstrafe 2) und es deshalb bei der gebotenen Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe bleibt (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 143/10
...Gegen den zur Tatzeit 19 Jahre und fünf Monate alten Angeklagten hat es Jugendstrafrecht angewandt und wegen der Schwere der Schuld eine Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. II. 7 1. Der Schuldspruch beruht auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung. Auch sonst sind Rechtsfehler nicht ersichtlich. 8 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 413/13
...Derartige Erfolge hätten mit Blick auf den das Jugendstrafrecht beherrschenden Erziehungsgedanken einen für den Angeklagten vorteilhaften Einfluss auf die Dauer seiner erforderlichen weiteren Erziehung und damit die Strafhöhe (§ 18 Abs. 2 JGG)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 135/10
...., § 3 Rn. 4; MünchKommStGB/Altenhain, § 3 JGG Rn. 5; Streng, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 47; Bohnert, NStZ 1988, 249). 9 Das sich aus § 3 Satz 1 JGG ergebende Erfordernis, die entwicklungsbedingte Handlungsreife in Bezug auf die konkrete Rechtsgutsverletzung positiv feststellen zu müssen, stellt an den Tatrichter zwar besondere Erkenntnis- und Begründungsanforderungen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 271/12
.... § 30 Abs. 3 Satz 1 JGG in Ausübung tatrichterlichen Ermessens absieht, einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt. 13 aa) Nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG ist bei der Ahndung von Straftaten nach Jugendstrafrecht, wenn eine anderweitige, bereits rechtskräftige Verurteilung zu einer Sanktion gemäß § 27 JGG noch nicht erledigt ist, grundsätzlich auf eine einheitliche Rechtsfolge zu erkennen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 189/18
...Nach den Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ohne den Vollzug der Untersuchungshaft die alsbaldige Ahndung und Aufklärung der Tat gefährdet wäre. 23 Auch für den Fall, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung käme, hat der Angeschuldigte wegen des ihm vorgeworfenen Tatgeschehens mit nicht unerheblichem Freiheitsentzug zu rechnen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 16/14
...Der Strafausspruch hat keinen Bestand, da eine tatrichterliche Entscheidung über das Absehen von der Verhängung der Jugendstrafe nach § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG unterblieben ist. 12 Wird aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden gemäß § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 419/14
...Die Angeklagten sind deshalb im Ergebnis durch die Anwendung des Jugendstrafrechts und die Heranziehung des für sie allenfalls in geringem Maße bedeutsamen Erziehungsgedankens beschwert. 21 Um dem neuen Tatgericht eine insgesamt stimmige Rechtfolgenentscheidung zu ermöglichen, hat der Senat auch die Kompensationsentscheidung aufgehoben, die im Übrigen Bedenken begegnete (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 417/15
...Die Bemessung der Jugendstrafe hält ebenfalls sachlichrechtlicher Prüfung stand. 25 Das Landgericht hat auf die zu den Tatzeiten 18 und 19 Jahre alte Angeklagte gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG Jugendstrafrecht angewendet und die Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen (§ 17 Abs. 2 JGG) für geboten gehalten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 294/10
...Diese spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift ermöglicht es, dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2002 – 4 StR 529/01, NStZ-RR 2002, 182, 183; vom 26. Mai 2011 – 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288). Erforderlich ist ein zusätzliches Bedürfnis für die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 387/15
...März 2010 - 1 StR 554/09 die Auffassung vertreten hat, dass die Ausführungen in der - damals ebenfalls noch nicht endgültigen - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 JGG auf einen Altfall nicht entgegenstehen, hat er dies mit hier nicht einschlägigen Besonderheiten des Jugendstrafrechts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 577/09
...Das Landgericht hat bei dem zum Tatzeitpunkt über 20 Jahre alten Angeklagten wegen Reifeverzögerungen Jugendstrafrecht angewendet....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 630/13
...Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Tatgericht bei Einhaltung der gebotenen Erörterungspflichten zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gelangt und - auch unter Berücksichtigung des im Jugendstrafrecht geltenden Erziehungsgrundsatzes - jeweils höhere Jugendstrafen gegen die Angeklagten verhängt hätte. Die Sache bedarf daher neuer Verhandlung und Entscheidung....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 230/17
...Auch für den Fall der Anwendung von Jugendstrafrecht muss der Beschuldigte wegen des ihm vorgeworfenen Tatgeschehens mit Freiheitsentzug rechnen. Zwar spricht alles dafür, dass er sich zwischenzeitlich vom "IS" gelöst hat und zur Unterstützung eventueller Fluchtpläne auf dessen Netzwerk nicht mehr zurückgreifen kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 16/15