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Urteile für Jugendstrafrecht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Es ist nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer diese Grundsätze auf den nach Jugendstrafrecht abzuurteilenden Angeklagten zur Anwendung gebracht hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 23/19
...Dennoch wendet sie Jugendstrafrecht an. 15 (1) Begründet ist dies an erster Stelle damit, dass der Angeklagte noch bei seinen Eltern lebt und keine eigene Familie hat. Hiergegen bestehen Bedenken. Heranwachsende mit eigener Familie sind seltene Ausnahmen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 423/10
...Juni 2013 – 2 StR 498/12), nicht zu besorgen, das Tatgericht könne diesen Maßstab des Jugendstrafrechts übersehen haben. 12 Eine lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens in den Urteilsgründen würde zwar nicht den Anforderungen genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 – 3 StR 14/12, StraFo 2012, 241). Ein solcher Fall liegt aber nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 38/13
...Ein solcher lag hier offensichtlich nicht vor. 18 b) Zu der im angefochtenen Urteil vorgenommenen Strafzumessung ist zu bemerken: 19 aa) Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf die Tat des am 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 565/10
...Zwar ist auch im Jugendstrafrecht bei der Bewertung des Tatunrechts regelmäßig in die Betrachtung einzubeziehen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 Minder schwerer Fall 3 mwN), doch vermag der Senat auszuschließen, dass das Landgericht in diesem Fall auf eine andere Jugendstrafe erkannt hätte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 157/12
...Diese spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift ermöglicht es, dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 95 m.w.N.). Eine entsprechende Prüfung und Entscheidung ist dem angefochtenen Urteil auch in seinem Gesamtzusammenhang nicht zu entnehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 159/11
...anwesend gewesen waren, nach erneuter Beweisaufnahme Ausführungen zur Frage der Glaubhaftigkeit des widerrufenen Geständnisses und zu einer möglichen Selbstbelastungsmotivation ihres Sohnes getätigt hätten. 6 Auf die erhobene Sachrüge – insbesondere die Frage einer eventuell nicht ausschließbar verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge Alkoholkonsums, der freilich bei der Anwendung von Jugendstrafrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 503/12
...Die Sache war schon im Hinblick darauf in besonderer Weise eilbedürftig, dass sich die Angeklagten, bei denen die Anwendung von Jugendstrafrecht zumindest in Betracht kam, in Untersuchungshaft befanden und für den 14. Oktober 2011 die Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO anstand. Der Termin für den Beginn der Hauptverhandlung am 30....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 66/12
...tragfähigen Begründung der festgesetzten Jugendstrafe. 5 Der neue Tatrichter wird auf der Grundlage der aufrechterhaltenen Feststellungen aus dem ersten Urteil und ergänzenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten, die in der neuen Hauptverhandlung getroffen werden, eigenständige und neue Erwägungen zur gesamten Strafzumessung, mithin auch zur Frage der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 431/10
...Das Landgericht hat auf die zur Tatzeit 19 Jahre und sieben Monate alte Angeklagte zwar rechtsfehlerfrei Jugendstrafrecht angewandt (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG), indes die Annahme, die Verhängung von Jugendstrafe sei wegen der bei der Angeklagten vorhandenen schädlichen Neigungen und der Schwere ihrer Schuld erforderlich im Sinne von § 17 Abs. 2 JGG, nicht rechtsfehlerfrei begründet. 4 a) Das Landgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 195/15
...Der Ausspruch über die Jugendstrafe kann dagegen keinen Bestand haben. 16 a) Das Landgericht hat angenommen, dass „in Übereinstimmung mit dem Votum der Jugendgerichtshilfe Jugendstrafrecht anzuwenden“ sei. Mangels Erläuterung ist dies nicht nachprüfbar. 17 b) Die Notwendigkeit der Verhängung einer Jugendstrafe ist im Urteil nur damit erklärt worden, dies gebiete „bereits die Schwere der Schuld“....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 585/15
...Auf die weiteren Erwägungen der Strafkammer zu den vom damaligen Tatrichter mit der Anwendung von Jugendstrafrecht verfolgten Intentionen kommt es bei dieser Sachlage nicht mehr an....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 331/11
...Die Begründung des Koalitionsentwurfs führt hierzu aus: „Auch wenn das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken geleitet wird und insbesondere bei seiner Anwendung im Einzelfall erzieherische und spezialpräventiv behandlungsorientierte Aspekte im Vordergrund stehen, bleibt es vom Ausgangspunkt her Strafrecht und muss deshalb angemessene Reaktionsmöglichkeiten auf strafrechtlich vorwerfbares Unrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 524/15
...Das Landgericht hat auf den zur Tatzeit 20 Jahre und zwei Monate alten Angeklagten zwar rechtsfehlerfrei Jugendstrafrecht angewandt (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 78/16
.... § 105 Abs. 1 JGG Jugendstrafrecht anzuwenden wäre und eine zusammenfassende, die Erwachsenenstraftat einbeziehende Bewertung ergibt, dass das Schwergewicht im Sinne des § 32 Satz 1 JGG bei den nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Tat(en) liegt und deshalb einheitlich Jugendstrafrecht gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 158/17
...Der Rechtsfolgenausspruch hat insgesamt keinen Bestand. 6 a) Es ist zwar aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht Jugendstrafrecht angewendet hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 549/18
...Das Landgericht hat der Strafbemessung insoweit offenbar einen "Textbaustein" zugrunde gelegt, der sich gleichlautend auch bei den drei anderen (nach Jugendstrafrecht verurteilten) Angeklagten findet, und diesen lediglich um einen Hinweis auf die strafrechtlichen Vorbelastungen, die teilweise Verbüßung von Jugendstrafe sowie den Umstand, dass der Angeklagte G. zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 343/14
...Im Hinblick darauf, dass das Urteil gegen den dem Jugendstrafrecht unterliegenden Mitangeklagten B. rechtskräftig ist und die Voraussetzungen der besonderen Zuständigkeit der Jugendkammer nicht mehr vorliegen, erfolgt die Zurückverweisung an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts. Raum Jäger Bellay Fischer Bär...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 145/17
...Strafsenat 3 StR 259/11 Jugendstrafrecht: Vorrang des Erziehungsgedankens bei Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 11. April 2011, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 259/11
...Das Landgericht hat auf den zur Tatzeit 20 Jahre und fünf Monate alten Angeklagten gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG Jugendstrafrecht angewendet und wegen schädlicher Neigungen und Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe für erforderlich gehalten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 54/12