93

Urteile für Jugendstrafrecht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dagegen begegnet der Strafausspruch durchgreifenden sachlich-rechtlichen Bedenken. 4 Die Strafkammer hat gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG auf den zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Angeklagten rechtsfehlerfrei Jugendstrafrecht angewendet und einen minder schweren Fall der Vergewaltigung (gemeint ist ein Absehen von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 StGB) verneint....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 15/12
...Tatzeitpunkt nicht 21, sondern lediglich 20 Jahre alt war, bemerkt der Senat ergänzend: 4 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft das Alter eines Angeklagten eine doppelrelevante Tatsache, sofern die Beweisaufnahme darüber zu dem Ergebnis führen kann, dass statt der für allgemeine Strafsachen zuständigen Strafkammer das Jugendgericht zuständig ist bzw. dass Erwachsenenstrafrecht statt Jugendstrafrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 380/12
...Die spezifisch jugendstrafrechtliche Regelung ermöglicht es nach dem Verständnis des Bundesgerichtshofs, die im allgemeinen Strafrecht vorgesehene Kumulation von Strafe und freiheitsentziehender Maßregel zu vermeiden und dem Gedanken der Einspurigkeit im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 95 und vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 19/17
...Das Landgericht hat auf den Angeklagten als Heranwachsenden gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG Jugendstrafrecht angewendet, schädliche Neigungen im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG verneint und die Verhängung einer Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG auf die Schwere der Schuld gestützt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 14/12
...Das Landgericht hat zwar rechtsfehlerfrei gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG Jugendstrafrecht auf den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Angeklagten angewendet. Die Begründung, mit der es die Voraussetzungen schädlicher Neigungen im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG bejaht hat, begegnet indes durchgreifenden rechtlichen Bedenken. 3 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 532/17
...Rechtsmittel hat den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist es unbegründet. 2 Die in allgemeiner Form erhobene Sachrüge deckt zum Schuldspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (§ 349 Abs. 2 StPO); der Strafausspruch hält hingegen der revisionsrechtlichen Prüfung nicht stand. 3 Die Strafkammer hat zwar rechtsfehlerfrei gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG Jugendstrafrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 473/15
...Um die Wohnung verlassen zu können, führte die Geschädigte den Oralverkehr gegen ihren Willen an dem Angeklagten aus. 4 b) Die Jugendkammer hat bei dem zur Tatzeit 18 Jahre und 11 Monate alten Angeklagten nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG Jugendstrafrecht angewendet und gegen ihn eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG) verhängt, „die trotz des zeitlichen Abstands zur Tat erzieherisch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 555/13
...Denn eine „schablonenhafte Übertragung“ der für die Kompensation von Verfahrensverzögerungen im allgemeinen Strafrecht geltenden Maßstäbe könne Grundanliegen des Jugendstrafrechts zuwiderlaufen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 551/17
...Bei der Strafrahmenwahl, der Bemessung der Einzelstrafen wie auch der Festsetzung der Gesamtstrafe hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten dessen "Vorstrafen" gewertet und dabei lediglich darauf hingewiesen, es werde bedacht, dass diese "lange oder sehr lange zurückliegen und zunächst noch nach Jugendstrafrecht geahndet wurden". 9 Mit Blick auf den festgestellten Hang des Angeklagten, psychotrope...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 31/19
...Der Senat gibt dem neuen Tatgericht damit die Möglichkeit einer erneuten umfassenden Überprüfung der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht (§ 105 JGG) auf die Taten des heranwachsenden Angeklagten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 95/12
...Er hat jedoch die hierdurch dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten – einen Heranwachsenden – wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, aufgrund von Reifeverzögerung Jugendstrafrecht angewendet und ihn wegen schädlicher Neigungen und der Schwere der Schuld unter Einbeziehung zweier weiterer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 330/10
...Auch wenn eine Jugendstrafe - wie hier - ausschließlich wegen der Schwere der Schuld verhängt wird, ist der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke (§ 18 Abs. 2 JGG) vorrangig zu berücksichtigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Erziehungswirksamkeit als einziger Gesichtspunkt bei der Strafzumessung heranzuziehen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 214/18
...Strafsenat 5 StR 318/12 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und Bemessung einer Jugendstrafe: Reifebeurteilung des Angeklagten; Feststellungen zu schädlichen Neigungen; Beurteilung der Schuldschwere 1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 12....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 318/12
...Juni 2000 - 2 Ss 289/00, NStZ-RR 2001, 16). 6 Im Jugendstrafrecht kann nichts anderes gelten. Unmittelbar einleuchtend ist dies dann, wenn der neue Tatrichter Umstände in der persönlichen Entwicklung des Angeklagten feststellt, welche das notwendige Maß der erzieherischen Einwirkung als gegenüber dem Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Entscheidung nicht unerheblich geringer erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 439/12
...Darüber hinaus beanstandet sie beim Angeklagten R. die Anwendung von Jugendstrafrecht. 4 Die vom Generalbundesanwalt vertretenen Rechtsmittel führen hinsichtlich des Angeklagten R. zur Aufhebung des Urteils; hinsichtlich des Angeklagten E. bleiben sie ohne Erfolg....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 444/14
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 390/16
...Das neue Tatgericht ist frei in seiner Entscheidung über die angemessene Rechtsfolge, auch hinsichtlich der Frage, ob das Jugendstrafrecht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 75) und welche Sanktionsform innerhalb des Jugendgerichtsgesetzes angemessen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 558/12
...139/88, StV 1989, 307 f.)." 8 Dem stimmt der Senat zu; er vermag unter den gegebenen Umständen letztlich nicht auszuschließen, dass das Landgericht bei einer rechtsfehlerfreien Zumessung auf eine niedrigere Einheitsjugendstrafe erkannt hätte. 9 b) Die Aufhebung des Strafausspruches hat hier zur Folge, dass auch der Maßregelausspruch nicht bestehen bleiben kann. 10 aa) Dies folgt bereits aus dem im Jugendstrafrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 5/15
...StGB sind über die Verweisung in § 2 Abs. 2 JGG auch im Jugendstrafrecht anwendbar (vgl. zu §§ 73 ff. StGB aF BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 Rn. 7 ff.). 8 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 262/18