...Daher ist davon auszugehen, dass die angesprochenen Verkehrskreise, hier die allgemeinen Verbraucher und der Fachhandel, auch dann, wenn ihnen die lexikalische Bedeutung des Begriffs "Budenzauber" nicht geläufig ist, keinen Sachbezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen herstellen, sondern den Begriff als betrieblichen Herkunftshinweis erkennen. 44 Das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr....