...B. dadurch, dass diese eine Verbindung zwischen Waren und Dienstleistungen und einem Gebiet herstellen, mit dem sie positiv besetzte Vorstellungen verbinden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 – Chiemsee; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 420). 27 Dies gilt umso mehr, wenn eine bedeutende Örtlichkeit bzw. – wie hier – der Name eines ganzen Landes (suisse/Schweiz) mit der Markenanmeldung beansprucht wird....