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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach diesen Regelungen handelt es sich - wie das Berufungsgericht zutreffend festgestellt hat - bei den Fahrzeugen um vom Schuldner dem Gläubiger zur Sicherheit übereignete Sachen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 295/16
...Januar 2006 - V ZR 124/05 - zu II 2 b aa der Gründe, NJW 2006, 1198) kann die Vorschrift des § 281 Abs. 4 BGB nicht „reziprok“ angewendet werden, wenn der Gläubiger weiter Erfüllung begehrt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 357/10
...Zinsunterbeteiligung zugunsten der Gläubiger der CLN) das Ausfallrisiko der Darlehensforderungen im Ergebnis bei der emittierenden Bank verbleibt . Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Oktober 2013 6 K 128/11 aufgehoben, soweit es die Festsetzung der Körperschaftsteuer betrifft....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 83/13
...Für die Auslegung ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20 bis 23 mwN). 23 b) Nach dem Wortlaut des hier in Rede stehenden Tenors ist die Schuldnerin lediglich zu einem Unterlassen und nicht zur Vornahme von Handlungen verpflichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 34/15
...Die Vorschrift soll die Gläubiger schützen, deren Forderung in ihrem rechtlichen Kern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarung bereits gesichert ist und fällig wird, ohne dass es einer weiteren Rechtshandlung des Anspruchsinhabers bedarf (BGH, Urteil vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 132/15
...Sie darf dem Gläubiger, wie hier auch mehrfach geschehen, vorübergehend, etwa zur Durchführung anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen, zurückgegeben werden (Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., §§ 15, 16 Rdn. 37a; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 16 Anm. 4.3; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 16 Rdn. 25)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 124/09
...September 2011 - IX ZR 74/09, ZInsO 2011, 1979 Rn. 6 mwN). 15 Für eine mittelbare Benachteiligung der Insolvenzgläubiger reicht es aus, wenn es zwar an einer unmittelbaren Benachteiligung durch die Rechtshandlung fehlt, sich aber im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess ergibt, dass die Möglichkeit der Gläubiger, sich aus dem Vermögen des Schuldners zu befriedigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 77/11
...Entsteht die im Voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Gläubiger gemäß § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erwerben. Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (BGH, Urteil vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 165/12
...Der Schuldner dürfe nicht durch eine Vertragsänderung zum Nachteil der Gläubiger über das künftig pfändbare Arbeitseinkommen verfügen. Es habe auch kein hinreichender Grund für die Vertragsänderung bestanden. 10 Der Kläger hat zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.056,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 789/11
...Erst wenn der Schuldner die ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat und er keine Kenntnis von den für den Gläubiger wesentlichen Umständen erlangen konnte, kann er sich auf eine den Anspruch ausschließende Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB berufen (zur eingeschränkten Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 201/13
...Schuldners allein wegen der Insolvenz von einem für die Masse günstigen Vertrag lösen und damit das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO unterlaufen kann (HK-InsO/Marotzke, aaO § 119 Rn. 4; Dahl, NJW-Spezial, 2008, 373, 374). 14 Ist das Schuldverhältnis auf eine fortlaufende Lieferung von Waren oder - wie hier - Energie gerichtet, zeigt sich, dass eine einseitige Lösungsmöglichkeit durch den Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 169/11
...Zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger muss deshalb hinsichtlich der Erfüllungseinrede dieselbe Darlegungs- und Beweislastverteilung gelten wie zwischen diesem und dem Hauptschuldner (BGH, Urteile vom 18. Mai 1995 - IX ZR 129/94, WM 1995, 1229, 1230 und vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 110/95, WM 1996, 192 f. sowie Senatsbeschluss vom 26. Juni 2007 - XI ZR 201/06, juris Rn. 16). 20 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 264/13
...Wäre der Einziehungsprozess erfolgreich, würden dem Schuldner die Mittel entzogen, die ihm aufgrund seiner Berufstätigkeit zum Leben belassen werden sollten. 6 b) Die dagegen gerichtete Berufung der Beschwerdeführerin wies das Landgericht nach erteiltem Hinweis und einer Stellungnahme der Beschwerdeführerin dazu durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück. 7 Pfände der Gläubiger den einem Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 163/15
...Da eine gültige Anweisung der Schuldnerin an ihre Bank vorliegt, stellt sich die Ausführung der Überweisung durch die Zahlungsmittlerin als Leistung der Schuldnerin an den Beklagten als ihren Gläubiger dar (Meyer, aaO; Remmerbach, aaO S. 51 ff, 54 f; vgl. MünchKomm-BGB/Schwab, aaO § 812 Rn. 105)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 52/13
...Sie würde sich im Revisionsverfahren überdies nur stellen, soweit mit der darin angesprochenen Kreditbezahlung die im konkreten Einzelfall vom Verwaltungsgericht festgestellte Ablösung des Kredits beim ursprünglichen Gläubiger durch einen neuen Gläubiger mit der Folge eines Forderungsübergangs auf diesen gemeint ist. Insoweit wäre sie auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung zu verneinen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 2/17
...Die Hemmung des § 203 BGB und die Hemmung nach § 204 BGB liefen deswegen nebeneinander her und führen zu keiner Verlängerung der Hemmung (Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 203 Rn. 3). 10 b) Erlangt der Insolvenzverwalter als die Anfechtung ausübender Gläubiger Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vom tatsächlichen Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen und von der Person des Anfechtungsgegners...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 1/13
...Der Beklagte wäre mit den befriedigten Forderungen auch, wie von § 130 Abs. 1 Satz 1 InsO vorausgesetzt, bei Verfahrenseröffnung Insolvenzgläubiger und nicht Massegläubiger gewesen, weshalb die Zahlungen die übrigen Gläubiger benachteiligten (§ 129 Abs. 1 InsO). 8 a) Persönliche Gläubiger, die wie der Beklagte einen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 167/16
...Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Der Anspruch auf Darlehensrückzahlung ist in diesem Sinne entstanden, sobald er im Wege der Klage geltend gemacht werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 129/17
...Der Antrag auf Bestätigung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO ergangenen Beschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel kann auch vom Gläubiger gestellt werden, der den Beschluss erwirkt hat. 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 116/08
...Senat 5 AZR 424/12 Verjährung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") Die von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB geforderte Kenntnis des Gläubigers ist vorhanden, wenn er aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie dem Gläubiger zumutbar ist. 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 424/12