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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Überträgt der Schuldner als Leistungsmittler einen ihm zu diesem Zweck zugewendeten, in sein Vermögen übergegangenen und somit für seine Gläubiger pfändbaren Gegenstand an einen Dritten (Leistungsempfänger), so erbringt er eine Leistung aus seinem haftenden Vermögen und benachteiligt dadurch die Gläubigergesamtheit....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZA 28/15
...Auch ohne Kündigung kann einem vertraglichen Vertragsstrafeanspruch ausnahmsweise der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Anspruch dem Gläubiger aufgrund einer erfolgten Gesetzesänderung unzweifelhaft, das heißt ohne weiteres erkennbar, nicht mehr zusteht (BGHZ 133, 316, 329 - Altunterwerfung I; Urteil vom 6....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 210/12
...Der nach Befriedigung der Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird in folgender Reihenfolge verwandt: a) Auszahlung beschlossener und nicht entnommener Ausschüttungen an die Kommanditisten. (…) 3. Soweit der Liquidationserlös nicht ausreicht, erfolgen Auszahlungen gem....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 348/14
...Die Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen als Gesamtschuldner. 2. Mit ihrem sonstigen Vermögen haften sie den Gläubigern der Gesellschaft nur quotal entsprechend ihrer kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft, in der Höhe jedoch unbegrenzt. … 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 98/10
...Die Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen als Gesamtschuldner. 2. Mit ihrem sonstigen Vermögen haften sie den Gläubigern der Gesellschaft nur quotal entsprechend ihrer kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft, in der Höhe jedoch unbegrenzt. … 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 99/10
...Den Leasinggesellschaften entstanden Schäden in Höhe der Kaufpreiszahlungen abzüglich der geleisteten Leasingraten und des Umsatzsteueranteils, insgesamt rund 360.450 €. 7 Im Zusammenhang mit den Leasinggeschäften gab der Angeklagte persönlich selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen ab, ohne jedoch über entsprechende finanzielle Mittel "an bereiter Stelle" für die Gläubiger zu verfügen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 549/16
...Die mit Abschluss eines Vertrages entstandene Forderung ist erst ab dem Zeitpunkt und nur insoweit zu berücksichtigen, als sie - etwa durch Erbringung der versprochenen Leistung - werthaltig geworden ist und dem Gläubiger durch die Aufrechnung eine tatsächliche Befriedigung seiner Forderung ermöglicht . Auf die Revision der Beklagten wird das Schlussurteil des 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 104/07
...Die Norm bestimmt den Umfang des den Gläubigern haftungsrechtlich zugewiesenen Vermögens (Eickmann in HK-InsO 6. Aufl. § 35 Rn. 1). Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist gemäß § 47 Satz 1 InsO kein Insolvenzgläubiger....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 47/12
...Die Abtretung künftiger Ruhegeldansprüche kann die Gläubiger unmittelbar benachteiligen. 5. Geht einer Vollabtretung eine Sicherungsabtretung voraus, liegt die objektive Gläubigerbenachteiligung in dem Entzug des zunächst in der künftigen Insolvenzmasse verbleibenden Vermögenskerns (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. März 2007, IX ZR 27/06, ZIP 2007, 1126 Rn. 26)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 130/10
...(fortan: V. ) ersteigert worden war und von der Klägerin mitbewohnt wurde, nahm der Gerichtsvollzieher im Jahr 2005 eine in den Räumlichkeiten vorgefundene Kunst- und Antiquitätensammlung in Gewahrsam, die er anschließend für mehrere Gläubiger des Ehemannes der Klägerin und für die V. wegen der Räumungskosten pfändete....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 204/11
...Allerdings muss der Gläubiger in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BFHE 197, 126, BStBl II 2002, 138; vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 4/07
...Ein Interesse des (Dritt-)Schuldners an der Unübertragbarkeit der Forderung muss dem Interesse der Gläubiger weichen, denen nicht verwehrt sein darf, auf die Forderung zuzugreifen (BGH, Urteil vom 27. Mai 1971 - VII ZR 85/69, BGHZ 56, 228, 232; Kindl/Meller-Hannich/Wolf, aaO, § 851 Rn. 25)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 79/11
...Bei einer Verpflichtung, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners weit übersteigt, kommt Sittenwidrigkeit in Betracht, wenn zusätzliche, dem Gläubiger zurechenbare Umstände zu einem unerträglichen Ungleichgewicht der Vertragsparteien führen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 144/09
...Ihr steht der insolvenzrechtliche Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger aus der Masse entgegen, die nur durchführbar ist, wenn sich die Forderungen für die Berechnung der Quote eignen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 298/08
...Auf das bessere materielle Recht kommt es nicht an. 14 cc) Der Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 Satz 2 ZPO lässt sich vielmehr ebenso wie derjenige aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf den Grundsatz zurückführen, dass der Gläubiger, der von einem noch nicht endgültig rechtsbeständigen Vollstreckungstitel Gebrauch macht, dies auf eigene Gefahr unternimmt und die Folgen zu tragen hat, falls der Titel...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 176/10
...., wobei für den Fristbeginn zusätzlich die subjektiven Voraussetzungen nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen; der Gläubiger muss von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder seine diesbezügliche Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhen (BGHZ 171, 1, 7 ff Rn. 19 ff; 179, 260, 276 Rn. 46; BGH, Urteil vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 249/09
...Eine erneute Beschlagnahme aus einem nachfolgenden Anordnungs- oder Beitrittsbeschluss wirkt auch dann nicht auf den Beginn des Zwangsversteigerungsverfahrens zurück, wenn der dem Verfahren wieder beitretende Gläubiger auch den Anordnungsbeschluss erwirkt hatte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1988 - IX ZR 103/87, NJW-RR 1988, 1274, 1275; Böttcher, ZVG, 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 18/12
...Einer solchen Gestaltungsmöglichkeit steht der insolvenzrechtliche Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger aus der Masse entgegen, die nur durchführbar ist, wenn sich die Forderungen für die Berechnung der Quote eignen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 297/08
...Zwar heißt es in § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nF, dass die Verjährung „erneut beginnt“, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt; allerdings wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung mit dem Begriff des „Neubeginns“ lediglich der Begriff der „Unterbrechung“ iSd. § 208 BGB aF ersetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 191/08
...Der Gläubiger solle durch die Entreicherung des Erstempfängers weder besser noch schlechter stehen als zuvor. Soweit der Beklagte das Grundstück nach Eintritt der Rechtshängigkeit veräußert habe, könne er sich auf einen Wegfall der Bereicherung nicht berufen. 10 II. Das hält rechtlicher Nachprüfung in einem entscheidenden Punkt nicht stand. 11 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 54/13