...Dabei hat es nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Leistung der V. und damit die Vermögensverfügung in der - rechtlich als Aufrechnungserklärung zu qualifizierenden - Verrechnung mit offenen Gegenforderungen gegen die G. liegt. 11 Insoweit ist anerkannt, dass ein Vermögensschaden auch darin liegen kann, dass der Gläubiger durch Täuschung dazu veranlasst wird, eine ihm zustehende Forderung nicht...