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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Es legt fest, wer Schuldner und wer Gläubiger einer Vertragsforderung ist und ob durch einen Dritten geleistet werden darf (Staudinger/Magnus, BGB, 2002, Art. 32 EGBGB Rn. 32, 37; Bamberger/Roth/Spickhoff, BGB, 2. Aufl., Art. 32 EGBGB Rn. 5; Erman/Hohloch, BGB, 12. Aufl., Art. 32 EGBGB Rn. 7; vgl. auch Bericht von Giuliano/Lagarde zum Übereinkommen vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 13/14
...Juli 1994 I R 38/93 (BFHE 175, 496, BStBl II 1995, 37), wonach der Normzweck des § 236 AO darin bestehe, dem Gläubiger eines Erstattungsanspruchs für die Vorenthaltung des Kapitals eine Entschädigung zu gewähren, da ihm die Möglichkeit der Kapitalnutzung entzogen worden sei....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 11/12
...Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stünde die Anwendung dieser Bestimmung im Widerspruch zur Aufgabe des Insolvenzverwalters, die Vermögensgegenstände des Schuldners zu verwerten und dabei im Interesse der Gläubiger den höchstmöglichen Erlös zwecks anschließender Verwertung zu erzielen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 423/12
...Nachdem aber mit der Entscheidung des Senats in diesem Verfahren feststeht, dass sich die KÄV durch sog Verrechnungen keine privilegierte Zugriffsmöglichkeit auf Honoraransprüche im Insolvenzverfahren verschaffen kann, steht die KÄV insoweit ungeachtet ihres mitgliedschaftlichen Verhältnisses zum Vertragsarzt nicht anders da als andere Gläubiger. Die Risiken ihrer Entscheidung, Dr....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 14/10 R
...Indes ist der Fall, in dem der Gläubiger des Schuldbefreiungsanspruchs der gegen ihn gerichteten Forderung seines Gläubigers die Einrede der Verjährung entgegensetzen kann, grundsätzlich nicht anders zu behandeln als jener, in dem die Forderung nicht besteht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 266/14
...Der Gesetzgeber der Schuldrechtsreform wollte den Gläubiger, „der ein bestimmtes Interesse mit einem bestimmten Anspruch verfolgt“ davor schützen, „dass inzwischen andere Ansprüche auf dasselbe Interesse verjähren, die von vornherein wahlweise neben dem geltend gemachten Anspruch gegeben sind oder auf die er stattdessen übergehen kann“....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 454/12
...Ich/Wir erkenne(n) den Gesellschaftsvertrag der (Fondsgesellschaft) und den Treuhandvertrag der (Klägerin) als für mich/uns verbindlich an … Mir/uns ist bekannt, daß ich/wir über die Verpflichtung zur Leistung der in dieser Beitrittserklärung vereinbarten Zahlungen hinaus, mit meinem/unserem sonstigen Vermögen gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft hafte(n)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 279/11
...I. 6 Das Berufungsgericht hat ausgeführt, eine Gläubigerbenachteiligung sei gegeben, weil die vorhandene Masse nicht ausreiche, um die Forderungen aller Gläubiger zu erfüllen. Innerhalb der Jahresfrist des § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 2 InsO sei von dem höchsten Debetsaldo auszugehen, der statt 772.758,28 € infolge von Berichtigungen der S. lediglich 764.140,31 € betragen habe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 164/13
...Grundsätzlich darf er deshalb mit einem Verbot oder zumindest einer Beschränkung der Abtretungsmöglichkeit die Vertragsabwicklung übersichtlicher gestalten und verhindern, dass ihm hierbei eine im Voraus nicht übersehbare Vielzahl von Gläubigern entgegentritt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 76/11
...Für eine Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen - hier ein Verlangen nach schneller Behebung gerügter Mängel - deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 49/15
...Februar 2012 - VIII ZR 166/10, NJW-RR 2012, 525 Rn. 17). 33 cc) Vereinbarungen, nach denen der Mieter keinen Zins für die Nutzungsvorteile, sondern nur einen Beitrag zu den Lasten des Grundstücks zu zahlen hat, können jedoch, da sie die Gläubiger benachteiligen und bei wirtschaftlicher Betrachtung in der Hauptsache auf eine unentgeltliche Leistung gerichtet sind, nach den §§ 3, 4 AnfG anfechtbar sein...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 191/14
2010-06-15
BAG 3. Senat
...Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass von dem geschlossenen System der InsO im Interesse der Gläubiger nicht durch Vereinbarungen abgewichen werden darf. Zu diesen gesetzlichen Wertungen stünde es in Widerspruch, würde ein Aussonderungsrecht entgegen § 47 InsO nicht nach den außerhalb der Insolvenz geltenden Gesetzen, sondern durch Vereinbarungen begründet, die nur im Insolvenzfall greifen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 994/06
...Im Streitfall sei es nur zu einer Nettolohnauszahlung von rund 14.000 € gekommen; erst mit der Auszahlung des aufgerechneten Erstattungsbetrages käme die Klägerin in den Genuss des grundrechtlich verbürgten Lebensminimums. 12 Im Übrigen habe sich der Bundesfinanzhof (BFH) noch nicht mit der Frage auseinandergesetzt, warum die Steuerbehörden gegenüber privaten Gläubigern in zweierlei Hinsicht bevorzugt...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 221/11
...Zudem setzt eine Konsolidierung seiner Vermögensverhältnisse voraus, dass der Rechtsanwalt über die Begleichung der aufgelaufenen Schulden oder ihre geordnete Rückführung hinaus nachweislich erreicht, dass dauerhaft keine neuen Schulden entstehen, deren ordnungsgemäße Begleichung nicht sichergestellt ist, etwa durch entsprechende Geldmittel oder eingehaltene Zahlungsvereinbarungen mit den jeweiligen Gläubigern...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 10/10
...Die bisher getroffenen Feststellungen genügen nicht für die Annahme einer durch die Risikohinweise im Zeichnungsschein begründeten grob fahrlässigen Unkenntnis des Klägers und der Widerbeklagten im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB. 19 aa) Die hier maßgebende dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 57/16
...September 2011 - IX ZR 74/09, ZInsO 2011, 1979 Rn. 6 mwN). 22 Für eine mittelbare Benachteiligung der Insolvenzgläubiger reicht es aus, wenn es zwar an einer unmittelbaren Benachteiligung durch die Rechtshandlung fehlt, sich aber im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess ergibt, dass die Möglichkeit der Gläubiger, sich aus dem Vermögen des Schuldners zu befriedigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 146/11
...Selbst die privilegierten Gläubiger, deren Schutz das Vollstreckungsverbot des § 77 Abs. 2 VAG a.F. dienen soll, konnten vor der Insolvenzeröffnung nicht auf kontokorrentgebundene Einzelforderungen zugreifen. 17 2. Alle weiteren Forderungen, insbesondere diejenigen aus der Abrechnung des Klägers vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 177/09
...Verjährungsregelungen dienen zwar einem angemessenen Ausgleich der Interessen von Schuldner und Gläubiger. Der Gläubiger muss eine faire Chance haben, seine Ansprüche zu verfolgen (BGH vom 17.6.2005 - V ZR 202/04 - NJW-RR 2005, 1683, 1686). Er muss daher auch in die Lage versetzt werden, sich gegen oder für die Geltendmachung eines Anspruchs entscheiden zu können....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 2/14 R
...Februar 2002 wegen der Übersendung der Abtretungsanzeige per Telefax nicht wirksam geworden ist. 13 Gemäß § 46 Abs. 2 und 3 AO wird die Abtretung erst wirksam, wenn sie der Gläubiger der zuständigen Finanzbehörde unter Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretungsgrundes auf einem vom Abtretenden und vom Abtretungsempfänger unterschriebenen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 39/09
...Dezember 2006 bereits abgelaufen. 11 a) Die Regelverjährung des § 195 BGB beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB), wobei auch in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB für den Fristbeginn am 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 309/09