Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 29.11.2018 I 2034
Abschnitt 1  Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2  Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
Abschnitt 3  EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
Abschnitt 4  Pflichten der Verwender
Abschnitt 5  Eichung und Befundprüfung
Abschnitt 6  Softwareaktualisierung
Abschnitt 7  Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
Unterabschnitt 1  Staatlich anerkannte Prüfstellen
Unterabschnitt 2  Prüfstellenleitung
Unterabschnitt 3  Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
Unterabschnitt 4  Instandsetzer
Abschnitt 8  Meldeverfahren der Behörden
Abschnitt 9  Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen