Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung


Ausfertigungsdatum: 11.12.2014

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 29.11.2018 I 2034

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
Abschnitt 3 EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
Abschnitt 4 Pflichten der Verwender
Abschnitt 5 Eichung und Befundprüfung
Abschnitt 6 Softwareaktualisierung
Abschnitt 7 Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
Unterabschnitt 1 Staatlich anerkannte Prüfstellen
Unterabschnitt 2 Prüfstellenleitung
Unterabschnitt 3 Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
Unterabschnitt 4 Instandsetzer
Abschnitt 8 Meldeverfahren der Behörden
Abschnitt 9 Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen