Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten


Ausfertigungsdatum: 21.11.2018

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Inverkehrbringen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Anforderungen an anerkanntes Anbaumaterial von Obstarten
Unterabschnitt 3 Kennzeichnung, Verschließung, Verpackung und Kontrolle
Abschnitt 3 Ein- und Ausfuhr
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen