Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten

Ausfertigungsdatum: 21.11.2018


Anlage 5 AGOZV (zu § 4 Absatz 2) Anforderungen an visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1997 - 2002)


Gattung/ArtKategorieIntervall
Castanea sativa Mill.Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Citrus L., Fortunella Swingle
und Poncirus Raf.
VorstufenmaterialDie visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird sechs Jahre nach dem Datum ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Sechs-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht.
BasismaterialDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle sechs Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht.
Zertifiziertes und StandardmaterialDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Corylus avellana L.Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Cydonia oblonga Mill.,
Malus Mill., Pyrus L.
Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
VorstufenmaterialJede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. Anschließend wird sie in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden untersucht.
BasismaterialVon den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist.
Zertifiziertes MaterialVon den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist.
Standardmaterial
Ficus carica L.Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Fragaria L.Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt.

Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich.
VorstufenmaterialJede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht.
Basis-, Zertifiziertes
und Standardmaterial
Juglans regia L.Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
VorstufenmaterialJede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht.
BasismaterialVon den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht.
Zertifiziertes MaterialVon den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist.
Standardmaterial
Olea europaea L.Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
VorstufenmaterialJede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht.
BasismaterialVon den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.
Zertifiziertes MaterialBei Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden, wird ein repräsentativer Anteil dieser Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. Bei Mutterpflanzen, die keine Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung sind, wird ein repräsentativer Anteil dieser Pflanzen beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.
Standardmaterial
Pistacia vera L.Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Prunus amygdalus,
P. armeniaca,
P. domestica,
P. persica und
P. salicina
Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.





Vorstufenmaterial





Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallen auf PDV (Prune dwarf Virus – Verzwergungsvirus der Pflaume) und PNRSV (Prunus necrotic ringspot virus – Pflaumenverfall (Stecklenberger Krankheit) beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls der Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.

Bei P. persica wird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und auf PLMVd (Peach latent mosaic viroid) untersucht.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
BasismaterialVon den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil der blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd untersucht.

Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle zehn Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Zertifiziertes MaterialVon den blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil der blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd untersucht.

Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Standardmaterial
Prunus avium und
P. cerasus
Alle KategorienDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
VorstufenmaterialJede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls die Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen.
BasismaterialVon den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle zehn Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Zertifiziertes MaterialVon den blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
StandardmaterialBeprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen.
Ribes L.VorstufenmaterialDie visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird vier Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Vier-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und untersucht.
Basis-, Zertifiziertes und StandardmaterialDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen.
Rubus L.VorstufenmaterialDie visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zwei Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Zwei-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und untersucht.
BasismaterialBei Pflanzen, die auf dem Feld oder in Töpfen angebaut werden, wird die visuelle Kontrolle zweimal jährlich durchgeführt.

Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich.

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen.
Zertifiziertes und StandardmaterialDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen.
Vaccinium L.VorstufenmaterialDie visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird fünf Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Fünf-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil B aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und untersucht.
BasismaterialDie visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen.
Zertifiziertes und StandardmaterialDie visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen.