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< § 23
Anlage 1 >

Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten

Ausfertigungsdatum: 21.11.2018


Schlussformel AGOZV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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