...Nach der L’Oréal -Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (MarkenR 2009, 369) sei für die Beurteilung der Unterscheidungskraft nicht allein die Herkunftsfunktion von Bedeutung; der EuGH nenne explizit weitere Markenfunktionen, wie Qualitätsfunktion sowie eine Kommunikations-, Investitions- und Werbefunktion ....