...Die Beschwerdeführerin bietet selbst auf ihrer Website an, Ringe „für Sternenkinder“ zu gravieren (dein-glueckskind.brittaschmiede.de). 18 Der hier angesprochene allgemeine Verbraucher, der ein Schmuckstück erwerben möchte, wird also, wenn ihm Schmuck unter der Bezeichnung „Sternenkind“ angeboten wird, annehmen, dass es sich um Schmuck handelt, der für beziehungsweise in Erinnerung an Sternenkinder...