...Diese Norm verpflichtet die Mitgliedsstaaten lediglich, für alle Erfindungen, welche die darin genannten Voraussetzungen erfüllen, Patentschutz vorzusehen, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände von Art. 27 Abs. 2 und 3 vor. Hinsichtlich der Schutzdauer von Patenten regelt Art. 33 TRIPS, dass diese eine Frist von 20 Jahren nicht unterschreiten darf....