1. Von der Unterbrechung infolge Insolvenzeröffnung gem. § 240 Satz 1 ZPO werden auch Verfahren erfasst, in denen um Ansprüche gestritten wird, die nur mittelbar die Insolvenzmasse betreffen (im Anschluss an BGH, Teilurteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 94/07 - NJW 2010, 2213 Rn. 17). 2. Gehört der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch aus § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG zur Insolvenzmasse, betrifft auch der Streitgegenstand einer Anfechtungsklage, die sich gegen die Rücknahme der zugrundeliegenden...