Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Ein listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat findet nicht statt; dies gilt auch dann, wenn die Erschöpfung des betreffenden Wahlvorschlages darauf zurückzuführen ist, dass der Wahlvorschlag den - nicht zwingenden - Anforderungen des § 8 Abs. 1 BPersVWO an die Zahl der Bewerber nicht entsprochen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 7/12
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. April 2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 52/12
Entschließt sich der Dienstherr bei einer Versetzungsmaßnahme, die eine Vielzahl von Beamten betrifft, im Rahmen seines Auswahlermessens die aufgrund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht zu berücksichtigenden Belange anhand eines Punktesystems zu erfassen und zu bewerten, um daraus eine Rangfolge der zu versetzenden Beamten zu erstellen, so muss dieses Punktesystem so gestaltet sein, dass dadurch kein aufgrund der Fürsorgepflicht zu beachtender Umstand der privaten Lebensführung des einzelnen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 51/12
2013-02-18
BVerwG 2. Senat
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 103/12
War jemand aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, sich zur Erhebung einer Normenkontrollklage durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen und führt das zur Herbeiführung einer anwaltlichen Vertretung erforderliche Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Versäumung der Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, so ist ihm zur Wahrnehmung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) Wiedereinsetzung in diese Frist zu...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 BN 1/12
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2012 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Gera wird zurückgewiesen. Die Beigeladenen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 137 026,22 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 64/12
Maßnahmen des Arbeitsschutzes, welche der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG unterliegen, dienen der Verhütung von Gesundheitsgefahren, die einen Bezug zur Tätigkeit der Beschäftigten in der Dienststelle haben; der Anerkennung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren steht nicht entgegen, dass diese Gefahren auch durch die persönliche Konstitution oder Situation der Beschäftigten beeinflusst werden können.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 1/13
Die Bezeichnung eines Weins als "bekömmlich" in Verbindung mit dem Hinweis auf eine milde ("sanfte") Säure ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 mit der Folge, dass sie bei der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung des Getränks nicht verwendet werden darf (Art. 4 Abs. 3).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 23/12
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 82/12, 5 B 82/12 (5 C 8/13)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 90/12, 5 B 90/12 (5 C 6/13)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 55/12
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2012 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 29/12