1. Hat die Ausländerbehörde die Wirkungen einer Ausweisung entgegen § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) nicht zugleich mit dem Erlass der Ausweisungsverfügung befristet (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 14.12), kann der Ausländer diesen Anspruch im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Ausweisung durch einen Hilfsantrag auf nachträgliche Befristung durchsetzen. 2. Im Revisionsverfahren kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn die Revision bereits aus...