Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 06.03.2013


BVerwG 06.03.2013 - 8 B 68/12, 8 B 68/12 (8 C 4/13)

Revisionszulassung; Sicherstellung des vermögensrechtlichen Bereicherungsverbotes


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsdatum:
06.03.2013
Aktenzeichen:
8 B 68/12, 8 B 68/12 (8 C 4/13)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend VG Dresden, 11. Januar 2012, Az: 6 K 1495/09, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde der Klägerin ist begründet, soweit sie auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützt ist. Die Revision ist zuzulassen. In einem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die mit der Beschwerde sinngemäß bezeichnete Frage geklärt werden, ob zur Sicherstellung des vermögensrechtlichen Bereicherungsverbotes § 6 Abs. 6a Satz 1 Halbs. 2 VermG - ggf. analog - auf solche Unternehmensschädigungen anzuwenden ist, bei denen der Unternehmensträger nach der Vermögensschädigung nicht untergegangen ist und die Geldleistung nicht den Gesellschaftern oder Mitgliedern des Unternehmensträgers, sondern diesem selbst zugeflossen ist.