Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 13.03.2013


BVerwG 13.03.2013 - 2 B 80/12, 2 B 80/12 (2 C 16/13)

Verwendungszulage im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsdatum:
13.03.2013
Aktenzeichen:
2 B 80/12, 2 B 80/12 (2 C 16/13)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 12. September 2012, Az: 4 B 36.11, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Revisionsverfahren erscheint zur Klärung der Frage geeignet, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einer Stellenbewirtschaftung, bei der ohne feste Zuordnung von Dienstposten zu Planstellen eine größere Anzahl höherwertiger Dienstposten einer geringeren Anzahl entsprechender Planstellen gegenübersteht (sog. "Topfwirtschaft"), die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes vorliegen können und deshalb ein Anspruch auf Zahlung einer Zulage nach § 46 Abs. 1 BBesG in Betracht kommt.