Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungsdatum: 05.02.2013
BVerwG 05.02.2013 - 5 B 82/12, 5 B 82/12 (5 C 8/13)
Erstattungsstreit; Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung
- Gericht:
- Bundesverwaltungsgericht
- Spruchkörper:
- 5. Senat
- Entscheidungsdatum:
- 05.02.2013
- Aktenzeichen:
- 5 B 82/12, 5 B 82/12 (5 C 8/13)
- Dokumenttyp:
- Beschluss
- Vorinstanz:
- vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. September 2012, Az: 12 A 1082/12, Urteil
Zitierte Gesetze
Gründe
-
1
-
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
-
2
-
Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, die grundsätzliche Frage zu klären, ob in einem Erstattungsstreit eines Sozialhilfeträgers gegenüber einem Amt für Ausbildungsförderung ein Antragserfordernis im Sinne von § 46 BAföG besteht.