...Dazu zählt die Festlegung des zuständigen militärischen Vorgesetzten oder der zuständigen Dienststelle der Bundeswehr, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 - Rn. 20 m.w.N.)....